arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit undSiGe-Koordination

Das Thema Arbeitssicherheit betrifft zunächst einmal jeden sich2Arbeitgeber bzw. Unternehmer für seine eigenen Beschäftigten.

Haben Sie eine Gefährdungsbeurteilung für Ihre Beschäftigten erstellt und passen Sie diese regelmäßig den neuen Entwicklungen an?sich1

Haben Sie geeignetes Personal für die jeweiligen Aufgaben ausgewählt und entsprechend unterwiesen?

Gibt es bei Ihnen eine geeignete Organisation, um Gefährdungen
entgegenzuwirken und diese zu minimieren?

All dies sind Ihre ordinären Pflichten als Arbeitgeber, welche im täglichen Geschäftsleben wahrgenommen und umgesetzt werden müssen.

Sind an einem Produktionsort Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, so haben sich diese abzsich3ustimmen, damit gegenseitige Gefährdungen möglichst ausgeschlossen werden.

Übrigens spielt hierbei das Beauftragungsverhältnis keine Rolle.
Auch wenn Sie einen Generalunternehmer beauftragen und dieser sich verschiedener Nachunternehmer bedient, ist der Veranstalter
hier in der Organisationsverantwortung.as3

Diese rechtliche Vorgabe findet sich sowohl im staatlichen Arbeitsschutzrecht (ArbSchG) als auch bei den Unfallversicherungs-
trägern (BGV A1 / GUVV A1).

Auf Baustellen ist hier ein "Koodinator nach Baustellenverordnung"
gefordert, der so genannte "SiGeKo" und unter bestimmten Voraussetzungen sowohl eine behördliche Voranmeldung als auch ein SiGe-Plan notwendig.

Mit meiner formellen Koordinatoren-Qualifikation unterstütze ich Sie gerne bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Ihrer Veranstaltung.