Die Sicherheit der Besucher...
...zu gewährleisten ist eine Aufgabe, an der sich unterschiedliche Personenkreise beteiligen müssen.
Die Forderungen des Baurechts richten sich an die jeweiligen Betreiber der Versammlungsstätte. Dieser ist für die Sicherheit der Veranstaltungsstätte verantwortlich und verpflichtet, eine geeignete Organisation zu schaffen.
Dazu gehört, dass bei bestimmten Größenordnungen geschultes Fachpersonal, so genannte "Verantwortliche für Veranstaltungs-technik" mit der sicherheitstechnischen Betreuung beauftragt werden.
Aber auch der Veranstalter ist durchaus mit in der Verantwortung, wenn es um die Verkehrssicherungspflichten und veranstaltungsspezifischen Gefährdungen geht.
Ich verfüge über die formelle Qualifikation als "Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik" sowie über langjährige Erfahrung in dieser Tätigkeit.
In Kooperation mit den "sachkundigen Personen" des Betreibers und dem Veranstalter, stehe ich als baurechtlicher Garant für eine sichere Durchführung Ihrer Veranstaltung.
Ganzheitliche Betreuung ist ein wichtiger Grundsatz meiner Leistung. Die Ausbildung von "Sachkundigen Aufsichtspersonen" und wiederkehrende Unterweisungen von Funktionsträgern sind ebenso Teil dieser ganzheitlichen Philosophie, wie die Verfügbarmachung von Informationsmaterial und Vordrucken zur Veranstaltungserfassung und rechtlichen Einordnung.
Sprechen Sie mich gerne unverbindlich an, wenn Sie sich über die rechtlichen Pflichten als Betreiber oder Veranstalter weitergehend informieren wollen.
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