Schallpegelmessungen und Überwachung
Zum Schutz des Publikums fordert die DIN 15905-5 eine permanente Schallpegelmessung mit entsprechendem Messprotokoll bei Veranstaltungen aller Art.
Der Veranstalter ist aufgefordert, diese Messung zu veranlassen und steht hier in der rechtlichen Verantwortung.
Eine Besonderheit dabei ist, dass die DIN eine Beweistlastumkehr definiert. Das bedeutet, dass nicht, wie sonst üblich, der Geschädigte dem Veranstal- ter die Schädigung nachweisen muss.
Vielmehr muss der Veranstalter nachweisen, dass keine schädigenden Schallereignisse bei seiner Veranstaltung stattgefunden haben.
Die Messung muss mit einem geeigneten Messgerät und einem Klasse 2- Messmikrofon erfolgen.
Das System muss am jeweilgen Veranstaltungsort vor und nach der Messung mit einem entsprechendem Kallibrator neu kallibiriert werden.
Gemessen und protokolliert werden müssen dabei sowohl Spitzenwerte L(C)peak ,als auch Mittelwerte (L(A)eq).
Ein geeigneter Messplatz mit Kallibrator und Fachpersonal ist bei b-safe vorhanden.
Setzen Sie sich keinem Haftungsrisiko aus und lassen Sie bei Ihrer Veranstaltung die Schallpegel messen und protokolloeren. Messungen gemäß TA-Lärm sind in Vorbereitung...!
|