Sicherheitskonzepte
Eines der Worte, die sich im letzten Jahr mehr und mehr in das Bewußtsein der Menschen und somit auch der Veranstalter und Betreiber eingebrannt haben, ist sicher das Wort "Sicherheitskonzept".
Doch was gehört in ein Sicherheitskonzept? Wann brauche ich ein solches Konzept?
Die jeweiligen landesrechtlichen Verordnungen für Sonderbauten (z.B. die Versammlungsstättenverordnungen) fordern zwingend ein Sicherheitskonzept ab 5000 Besucherplätzen.
Aber auch für weniger als 5000 Besucher ist ein mit den Behörden abgestimmtes Konzept notwendig, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert.
Bei den Inhalten eines solchen Dokumentes sind die Aussagen der Rechtsvorlagen allerdings nicht in Gänze konkret gefasst. Viele unterschiedliche Rechtsbereiche kommen hier zusammen und müssen beachtet, interpretiert, zusammengeführt und umgesetzt werden.
Bei dieser Herausforderung unterstütze ich Sie bereits ab Planunsbeginn und begleite Sie bei der gesamten Projektabwicklung.
Behördenkommunikation, inklusive der Erstellung von Bauvorlagen und Plänen gehören zu dieser Unterstützung sowie die Beratung in allen sicherheitsrelevanten Fragen.
Ein Sicherheitskonzept ist allerdings kein Dokument, welches einmal von jemandem erstellt wird und fortan seine Gültigkeit behält. Da sich die Gegebenheiten und Anforderungen während eines Projektzeitraums mehrfach ändern, ist auch das Sicherheitskonzept immerfort diesen neuen Voraussetzungen anzupassen. Aus diesem Grund halte ich eine konsequente Projektbetreuung für unerlässlich.
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