Brandschutz

für Veranstaltungen und bauliche Anlagen

Fachplaner für Brandschutz

Bau­li­cher, tech­ni­scher und orga­ni­sa­to­ri­scher Brand­schutz

Als Fach­pla­ner für vor­beu­gen­den Brand­schutz bera­te und unter­stüt­ze ich Sie bei allen Fra­gen des bau­li­chen, tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Brand­schut­zes.

Bei neu­en Vor­ha­ben und bei geän­der­ten Bestands­ob­jek­ten aber auch bei Ver­an­stal­tungs­pro­jek­ten mit Nut­zungs­än­de­run­gen oder erhöh­ten Brand­ge­fähr­dun­gen ist eine umfas­sen­de Brand­schutz­be­trach­tung ziel­füh­rend.

Durch mei­ne eben­falls vor­han­de­ne Qua­li­fi­zie­rung als Fach­kraft für Arbeits­si­cher­heit bie­te ich Ihnen für Arbeits­stät­ten eine ganz­heit­li­che schutz­ziel­ori­en­tier­te Betrach­tung unter Berück­sich­ti­gung der Arbeits­schutz­an­for­de­run­gen. Pro­fi­tie­ren Sie somit von von einer inter­dis­zi­pli­nä­ren Betrach­tung von Brand­schutz- und Arbeits­schutz­an­for­de­run­gen sowie rechts­kon­for­men und prag­ma­ti­schen Lösun­gen.

Las­sen Sie uns über Ihre Bedar­fe im Brand­schutz spre­chen.

Brandschutzbeauftragter

zur Unter­stüt­zung bei der Brand­ver­hü­tung

Zum Auf­bau der erfor­der­li­chen Brand­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on und für die damit ver­bun­de­nen viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben, soll­ten Arbeit­ge­ber und Betrei­ber einen Brand­schutz­be­auf­trag­ten bestel­len, der zu allen den Brand­schutz betref­fen­den Fra­gen ein­ge­bun­den ist.

Ein Brand­schutz­be­auf­trag­ter ist häu­fig auf­grund bau­ord­nungs­recht­li­cher Vor­ga­ben oder aus Arbeits­schutz­grün­den ohne­hin sogar ver­pflich­tend not­wen­dig.

Ich wer­de für Sie als exter­ner Brand­schutz­be­auf­trag­ter tätig und unter­stüt­ze Sie beim betrieb­li­chen Brand­schutz. Auch die theo­re­ti­sche und prak­ti­sche Aus­bil­dung der Brand­schutz­hel­fer über­neh­me ich gern.

Die not­wen­di­ge Qua­li­fi­zie­rung und regel­mä­ßi­ge Fort­bil­dun­gen gemäß vfdb-Richt­li­nie 12–07 und DGUV Infor­ma­ti­on 205–003 sind selbst­ver­ständ­lich vor­han­den, eben­so wie prak­ti­sche Erfah­run­gen in der Tätig­keit.

Brandschutzkonzepte und Pläne

für Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren und Ver­an­stal­tun­gen

Für eini­ge Bau­vor­ha­ben sind Brand­schutz­kon­zep­te not­wen­dig, wel­che durch eine fach­lich geeig­ne­te Per­son erstellt und dann als Bau­vor­la­gen mit dem Bau­an­trag ein­ge­reicht wer­den.

Mein Tätig­keits­schwer­punkt liegt dabei in der Ver­an­stal­tungs­wirt­schaft und der Brand­schutz­fach­pla­nung für tem­po­rä­re Nut­zungs­än­de­run­gen von bau­li­chen Anla­gen zu Ver­samm­lungs­stät­ten.

Auch bei auf­wen­di­gen Flie­gen­den Bau­ten kann ein Brand­schutz­kon­zept ergän­zend zur Aus­füh­rungs­ge­neh­mi­gung ziel­füh­rend sein. Als Meis­ter für Ver­an­stal­tungs­tech­nik bin ich zudem mit den prak­ti­schen Anfor­de­run­gen bei Ver­an­stal­tun­gen ver­traut.

Eben­falls ist die Erstel­lung oder Anpas­sung von Brand­schutz­plä­nen sowie Feu­er­wehr­plä­nen und Feu­er­wehr­lauf­kar­ten Teil mei­nes Leis­tungs­spek­trums.

Brandschutzordnungen

in den Tei­len A‑C für Objek­te aller Art

Ein zen­tra­les Ele­ment des orga­ni­sa­to­ri­schen Brand­schut­zes sind die nach DIN 14096 erstell­ten Brand­schutz­ord­nun­gen. Die­se glie­dern sich in drei Tei­le, wel­che sich an unter­schied­li­che Per­so­nen rich­ten.

Wäh­rend Teil A noch recht all­ge­mein gehal­ten und damit zumeist uni­ver­sell pas­send ist, sind die ande­ren Tei­le betriebs- oder pro­jekt­spe­zi­fisch zu erstel­len, da sie auf das kon­kre­te Umfeld bezo­gen und abge­stimmt sein müs­sen.

In den Brand­schutz­ord­nun­gen wer­den die Umset­zung der Anfor­de­run­gen eines Brand­schutz­kon­zep­tes beschrie­ben und kon­kre­te Maß­nah­men des vor­beu­gen­den und abweh­ren­den Brand­schut­zes fest­ge­legt. Ziel ist, die Wahr­schein­lich­keit eines Bran­des zu ver­rin­gern und bei einem Brand eine schnel­le Reak­ti­ons­zeit zu ermög­li­chen. Das schützt Ihren Betrieb vor einem wirt­schaft­li­chen Scha­den und es ret­tet den Beschäf­tig­ten, den Besu­chern sowie Ihnen mög­li­cher­wei­se das Leben.

Kon­tak­tie­ren Sie mich ger­ne zur Erstel­lung der Brand­schutz­ord­nun­gen — indi­vi­du­ell und pra­xis­taug­lich.