Als Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz berate und unterstütze ich Sie bei allen Fragen des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes.
Bei neuen Vorhaben und bei geänderten Bestandsobjekten aber auch bei Veranstaltungsprojekten mit Nutzungsänderungen oder erhöhten Brandgefährdungen ist eine umfassende Brandschutzbetrachtung zielführend.
Durch meine ebenfalls vorhandene Qualifizierung als Fachkraft für Arbeitssicherheit biete ich Ihnen für Arbeitsstätten eine ganzheitliche schutzzielorientierte Betrachtung unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzanforderungen. Profitieren Sie somit von von einer interdisziplinären Betrachtung von Brandschutz- und Arbeitsschutzanforderungen sowie rechtskonformen und pragmatischen Lösungen.
Lassen Sie uns über Ihre Bedarfe im Brandschutz sprechen.
Zum Aufbau der erforderlichen Brandschutzorganisation und für die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben, sollten Arbeitgeber und Betreiber einen Brandschutzbeauftragten bestellen, der zu allen den Brandschutz betreffenden Fragen eingebunden ist.
Ein Brandschutzbeauftragter ist häufig aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorgaben oder aus Arbeitsschutzgründen ohnehin sogar verpflichtend notwendig.
Ich werde für Sie als externer Brandschutzbeauftragter tätig und unterstütze Sie beim betrieblichen Brandschutz. Auch die theoretische und praktische Ausbildung der Brandschutzhelfer übernehme ich gern.
Die notwendige Qualifizierung und regelmäßige Fortbildungen gemäß vfdb-Richtlinie 12–07 und DGUV Information 205–003 sind selbstverständlich vorhanden, ebenso wie praktische Erfahrungen in der Tätigkeit.
Für einige Bauvorhaben sind Brandschutzkonzepte notwendig, welche durch eine fachlich geeignete Person erstellt und dann als Bauvorlagen mit dem Bauantrag eingereicht werden.
Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei in der Veranstaltungswirtschaft und der Brandschutzfachplanung für temporäre Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen zu Versammlungsstätten.
Auch bei aufwendigen Fliegenden Bauten kann ein Brandschutzkonzept ergänzend zur Ausführungsgenehmigung zielführend sein. Als Meister für Veranstaltungstechnik bin ich zudem mit den praktischen Anforderungen bei Veranstaltungen vertraut.
Ebenfalls ist die Erstellung oder Anpassung von Brandschutzplänen sowie Feuerwehrplänen und Feuerwehrlaufkarten Teil meines Leistungsspektrums.
Ein zentrales Element des organisatorischen Brandschutzes sind die nach DIN 14096 erstellten Brandschutzordnungen. Diese gliedern sich in drei Teile, welche sich an unterschiedliche Personen richten.
Während Teil A noch recht allgemein gehalten und damit zumeist universell passend ist, sind die anderen Teile betriebs- oder projektspezifisch zu erstellen, da sie auf das konkrete Umfeld bezogen und abgestimmt sein müssen.
In den Brandschutzordnungen werden die Umsetzung der Anforderungen eines Brandschutzkonzeptes beschrieben und konkrete Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes festgelegt. Ziel ist, die Wahrscheinlichkeit eines Brandes zu verringern und bei einem Brand eine schnelle Reaktionszeit zu ermöglichen. Das schützt Ihren Betrieb vor einem wirtschaftlichen Schaden und es rettet den Beschäftigten, den Besuchern sowie Ihnen möglicherweise das Leben.
Kontaktieren Sie mich gerne zur Erstellung der Brandschutzordnungen — individuell und praxistauglich.