Bei Veranstaltungen in Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter während des Betriebs anwesend sein.
Der Veranstaltungsleiter ist somit der bauordnungsrechtliche und entscheidungsbefugte Vertreter des Betreibers. Er muss mit der Versammlungsstätte und deren technischen Voraussetzungen vertraut sein und sicherheitsrelevante Entscheidungen treffen.
Der Betreiber bleibt dabei für die Sicherheit der Versammlungsstätte weiterhin verantwortlich und ist insbesondere hinsichtlich geeigneter Personen in der Auswahl- und Organisationsverantwortung.
Bei der Schulung erwerben die Teilnehmenden die für eine Beauftragung als Veranstaltungsleiter notwendigen Kompetenzen, insbesondere hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Vorgaben für Versammlungsstätten. Berücksichtigt werden zudem die im IGVW SQO6 “Auswahl, Aufgaben und Beauftragung einer Veranstaltungsleitung” formulierten Grundsätze.
Die Aufsicht führende Person ist in den staatlichen Regelungen zu Versammlungsstätten sowie auch im Regelwerk der Unfallversicherungsträger für Veranstaltungsstätten zu finden und ist unter bestimmten Voraussetzungen bei Veranstaltungen anwesend.
Für den sicheren Betrieb einer Veranstaltungsstätte ist die Beauftragung von ausreichend qualifizierten Personen wichtig — das gilt auch für kleinere Veranstaltungsstätten wie Schulaulen und Bürgerhäuser!
Die Qualifizierungsanforderungen für Aufsicht führende Personen sind in der DGUV Information 215–322 („Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern”) festgelegt. Notwendig ist demnach eine dreitägige Grundschulung mit den dort aufgeführten Lehrinhalten. Achtung: Kürzere Schulungen und Lehrgänge entsprechen nicht den Vorgaben!
Die Grundschulung mit hohem Praxisanteil findet bei Ihnen vor Ort statt. Der Arbeitgeber erhält nach der Teilnahme ein entsprechendes Zertifikat. Auch jährliche Wiederholungsschulungen zum Kompetenzerhalt führe ich gerne bei Ihnen durch.
Seit mehr als 20 Jahren bin ich als Dozent, Trainer und Lehrbeauftragter für verschiedene Bildungseinrichtungen, Unfallversicherungsträger und Unternehmen bundesweit tätig. Bei Einzelveranstaltungen, wie unterschiedlichen Kongress- und Messeveranstaltungen, war und bin ich als Redner und Referent regelmäßig vertreten. Zudem habe ich als Sachverständiger in zwei Neuordnungsverfahren des Bundesinstituts für Berufsbildung mitgewirkt.
Im Vordergrund meiner Tätigkeit stehen dabei, neben der reinen Vermittlung der Sachinformation, immer auch die Förderung der sozialen und persönlichen Kompetenzen der Teilnehmenden. Bei aktivierender und handlungsorientierter Methodenauswahl ist dabei die Durchführung individuell auf das Thema und selbstverständlich speziell auf die Zielgruppe ausgerichtet.
Als IHK-zertifizierter Trainer nutze ich alle Möglichkeiten der wirkungsvollen Kommunikation und setze auf Methoden- und Medienvielfalt. Dabei berücksichtige ich auch lerntheoretische Hintergründe und die Steuerung von Gruppenprozessen.
Sie benötigen Beratungen zu Themen der Besuchersicherheit, des Arbeitsschutzes oder des Brandschutzes? Umfassende und individuelle Beratung — grundsätzlich begleitend für Ihr Unternehmen oder temporär für einzelne Projekte.
Meine Stärke liegt dabei in der Verbindung unterschiedlicher Rechtsbereiche und Fachdisziplinen, insbesondere Veranstaltungstechnik, Arbeitsschutz, Brandschutz und Kommunikation.
Ein Schwerpunkt meiner Beratungstätigkeit liegt in der Veranstaltungswirtschaft und betrifft die grundsätzlichen Organisation und gezielte Delegation der Unternehmer- und Betreiberverantwortung in Versammlungsstätten sowie in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung.
Bildungsträger, Lehreinrichtungen und Unternehmen unterstütze ich bei der Aufstellung und Umsetzung von Curricula und Bildungsplänen unter Berücksichtigung der Zielgruppen, Lernziele und jeweiligen Lerntaxonomie.