Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

für Ihr Unternehmen und Ihre Projekte

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Bereu­ung nach Arbeits­si­cher­heits­ge­setz und DGUV Vor­schrift 2

Das The­ma Arbeits­schutz birgt für alle Arbeit­ge­ber und Unter­neh­mer eini­ge Her­aus­for­de­run­gen — aus die­sem Grund haben der Gesetz­ge­ber und Ihr Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger eine ver­pflich­ten­de Bera­tung durch einen Arbeits­schutz­spe­zia­lis­ten vor­ge­se­hen.

Als qua­li­fi­zier­te Fach­kraft für Arbeits­si­cher­heit bera­te ich Sie bei der Wahr­neh­mung Ihrer Arbeits­schutz­ver­pflich­tun­gen durch eine ziel­ge­rich­te­te sicher­heits­tech­ni­sche Betreu­ung. Ich unter­stüt­ze Sie unter ande­rem bei der Erstel­lung von Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen und Betriebs­an­wei­sun­gen sowie der Durch­füh­rung und ange­mes­se­nen Doku­men­ta­ti­on von Unter­wei­sun­gen.

Für fol­gen­de Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger und Bran­chen ver­fü­ge ich über die für eine sicher­heits­tech­ni­sche Betreu­ung vor­ge­schrie­be­nen Fach­kun­de­nach­wei­se:
Unfall­kas­sen (Öffent­li­cher Dienst ins­ge­samt); VBG; BGHW; BGW; BG ETEM (Ver­an­stal­tungs­tech­nik); BG Ver­kehr (Güter­kraft­ver­kehr)

Arbeitsschutz-Management

Arbeits­schutz­pro­zes­se im Griff — nach ISO 45001

Der Schaf­fung einer geeig­ne­ten Orga­ni­sa­ti­on kommt im Arbeits­schutz eine beson­de­re Bedeu­tung zu — erst durch sie kön­nen alle rele­van­ten Arbeits­schutz­aspek­te bei den betrieb­li­chen Pro­zes­sen berück­sich­tigt wer­den.

Wich­tig ist dabei ins­be­son­de­re, dass Schutz­maß­nah­men ein­ge­bun­den in die betrieb­li­chen Füh­rungs­struk­tu­ren beach­tet wer­den, damit die Füh­rungs­kräf­te und Beschäf­tig­ten ihren Mit­wir­kungs­pflich­ten nach­kom­men kön­nen.

In die­sem Zusam­men­hang kann die Ein­füh­rung eines Manage­ment­sys­tems für den Arbeits­schutz (z. B. nach der inter­na­tio­na­len Norm ISO 45001) einen hohen Wir­kungs­grad ent­fal­ten und sich posi­tiv auf alle betrieb­li­chen Belan­ge aus­wir­ken.

Bei der all­ge­mei­nen Gestal­tung der Arbeits­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on unter­stüt­ze ich Sie eben­so wie auf dem Weg zur Zer­ti­fi­zie­rung Ihres Arbeits­schutz­ma­nage­ments gemäß ISO 45001 oder des AMS-Sys­tem der VBG.

Arbeitsschutz-Koordination

für Ver­an­stal­tun­gen und Pro­duk­tio­nen

Arbeits­schutz­ko­or­di­na­ti­on wird immer not­wen­dig, wenn Beschäf­tig­te unter­schied­li­cher Arbeit­ge­ber gleich­zei­tig an einem Arbeits­ort tätig sind — regel­mä­ßig ist bei grö­ße­ren Ver­an­stal­tun­gen und Pro­duk­tio­nen dazu ein Arbeits­schutz­ko­or­di­na­tor erfor­der­lich.

Alle Arbeit­ge­ber sind ver­pflich­tet, bei der Durch­füh­rung der Sicher­heits- und Gesund­heits­schutz­be­stim­mun­gen zusam­men­zu­ar­bei­ten, sich gegen­sei­tig und ihre Beschäf­tig­ten über Gefah­ren für Sicher­heit und Gesund­heit zu unter­rich­ten sowie Maß­nah­men zur Ver­hü­tung die­ser Gefah­ren abzu­stim­men. Zudem muss sich der Betrei­ber der Arbeits­stät­te ver­ge­wis­sern, dass die Beschäf­tig­ten ande­rer Arbeit­ge­ber hin­sicht­lich der ört­li­chen Gefah­ren ange­mes­se­ne Anwei­sun­gen erhal­ten haben.

Als Fach­kraft für Arbeits­si­cher­heit und SiGe­Ko (Koor­di­na­tor nach Bau­stel­len­ver­ord­nung) sowie geprüf­ter Meis­ter für Ver­an­stal­tungs­tech­nik über­neh­me ich die­se Auf­ga­be für Ihre Ver­an­stal­tungs­pro­jek­te. Dabei ist eine frü­he und kon­ti­nu­ier­li­che Ein­bin­dung wich­tig.

Flucht- und Rettungswegpläne

für Arbeits­stät­ten und Pro­jek­te

Flucht- und Ret­tungs­plä­ne sind für alle Berei­che von Arbeits­stät­ten not­wen­dig, in denen die Lage, die Aus­deh­nung oder die Art der Benut­zung der Arbeits­stät­te die­se erfor­dern.

Regel­mä­ßig ist das in Berei­chen mit unüber­sicht­li­cher Flucht­weg­füh­rung, einem hohen Anteil an orts­un­kun­di­gen Per­so­nen oder einer erhöh­ten Gefähr­dung der Fall. Dort müs­sen Plä­ne an geeig­ne­ten Stel­len aus­hän­gen.

Die Plä­ne müs­sen aktu­ell, über­sicht­lich, gut les­bar und farb­lich unter Ver­wen­dung von Sicher­heits­far­ben sowie von Ret­tungs- und Brand­schutz­zei­chen gestal­tet sein. Bei der Gestal­tung sind Anfor­de­run­gen aus unter­schied­li­chen Rechts­quel­len ein­zu­hal­ten.

Spre­chen Sie mich ger­ne zur Erstel­lung und Über­prü­fung objekt- oder ver­an­stal­tungs­be­zo­ge­ner Flucht- und Ret­tungs­plä­ne an.