Häufig finden Veranstaltungen in Räumen (oder auf Freiflächen) statt, die ursprünglich für diese Nutzung weder gedacht noch genehmigt sind.
Das können unter anderem Betriebsfeste in Industrie- und Lagerhallen, säkulare Veranstaltungen in Kirchen und Gotteshäusern oder Abschlussveranstaltungen in Schulaulen sein.
Bei einer solchen abweichenden Nutzung ist in der Regel eine temporäre Nutzungsänderungen notwendig und ab 200 Besucherplätzen zählen derartige Veranstaltungsräume als Versammlungsstätten. Für diese gelten besondere Anforderungen.
Für eine temporären Nutzungsänderung ist ein Baugenehmigungsverfahren mit Bauantrag und einigen Unterlagen (Bauvorlagen) notwendig, welche durch einen Entwurfsverfasser bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
In NRW und einigen anderen Bundesländern kann ich als Entwurfsverfasser für Sie tätig werden — lassen Sie uns gerne dazu sprechen.
Für den Betrieb von Versammlungsstätten sind aufgrund der bauordnungsrechtlichen Vorgaben unterschiedliche Unterlagen notwendig. Diese müssen zudem regelmäßig überprüft und aktuell gehalten werden.
Welche Unterlagen das sind, ist je nach Versammlungsstätte und Bundesland unterschiedlich. Fest steht allerdings: Zuständig ist der jeweilige Betreiber.
In Betracht kommen insbesondere Bestuhlungs- und Rettungswegepläne (für jede Anordnung), Feuerwehrpläne, Brandschutzordnung (Teile A, B, C), Räumungskonzepte, Sicherheitskonzepte, Unterweisungsunterlagen sowie Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen.
Gerne erstelle ich für Sie entsprechende Unterlagen und übernehme (je nach Bundesland) auch die Behördenkommunikation für Genehmigungen oder Abstimmungen.
Sicherheitskonzepte sind mittlerweile für viele Veranstaltungen notwendig, insbesondere in größeren Versammlungsstätten oder bei erhöhtem Gefährdungspotenzial.
Die Erstellung eines solchen Sicherheitskonzeptes ist ein interdisziplinärer Prozess und Bedarf der Einbeziehung unterschiedlicher Fachplaner. Auch die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben müssen aktiv eingebunden werden. Zumeist wird am Ende auch ein formales Einvernehmen hergestellt.
Bei der Sicherheitskonzeption unterstütze ich Sie bereits ab Planungsbeginn und fungiere bei Bedarf als Verfahrensverantwortlicher.
Soweit gewünscht berate ich auch vor Ort bei der Umsetzung des Sicherheitskonzeptes oder evaluiere bereits vorhandene Sicherheitskonzepte.
In Versammlungsstätten mit Bühnenbetrieb müssen grundsätzlich qualifizierte “Verantwortliche für Veranstaltungstechnik (VfVt)” bestellt sein und als Bühnenfachkraft Veranstaltungen sicherheitstechnisch bewerten und begleiten — sicherstellen muss das der Betreiber.
In Mehrzweckhallen oder ab 50m² vorhandener Szenenfläche muss eine solche Person anwesend sowie mit der Versammlungsstätte und insbesondere mit den technischen Einrichtungen vertraut sein.
Möglich ist auch die Zusammenarbeit mit Aufsicht führenden Personen — das sind z. B. speziell qualifizierte Hauswarte, welche einen Teil der Veranstaltungen dann autark begleiten können. Entsprechende Schulungen (nach DGUV Information 215–322) biete ich an.
Ich verfüge als Meister für Veranstaltungstechnik mit amtlichem Befähigungszeugnis über die formelle Qualifikation als “Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik” sowie über eine mehr als 20jährige Erfahrung in dieser Tätigkeit.